Maklerrecht

Das Maklerrecht besteht im BGB aus nur wenigen Paragrafen. Dennoch  oder gerade deshalb bietet es diverse Tücken - sowohl für den Makler als auch den Kunden.

 

Weitestgehend ist das Maklerrecht durch das Richterrecht ausgeprägt, wobei die regionalen Gerichte unterschiedlich entscheiden können.

 

Ob eine Provision verdient ist oder nicht ist daher eine Frage des Einzelfalles, deren Beantwortung Kenntnis des Maklerrechts voraussetzt wie eine fundierte Beratung über die Aussichten, ob der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann.

 

Vereinbaren Sie daher telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.

 

Sie wollen Ihr Objekt verkaufen oder vermieten und suchen einen Makler - oder Sie sind auf der Suche nach einem geeignetem Objekt und brauchen Hilfe.

Ich kann auf ein breites Netzwerk von Fachleuten zurückgreifen, die sicher auch Ihnen helfen können. Sprechen Sie mich einfach an – gern gebe ich eine entsprechende Empfehlung weiter oder vermittle den Kontakt.